ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens DIGICASA AG mit Sitz in Thun (nachfolgend DIGICASA AG genannt) bilden die Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen DIGICASA AG und ihren Auftraggebern oder Lieferanten. Mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags oder der Annahme eines Angebots gelten diese Bedingungen als anerkannt.

Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, DIGICASA AG stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie von DIGICASA AG schriftlich bestätigt wurden.

DIGICASA AG kann die AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderung, Anpassung an neue technische Gegebenheiten) ändern. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert. Stimmt der Kunde den Änderungen nicht zu, kann er den Vertrag per Inkrafttreten der neuen AGB kündigen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern keine neuere Fassung vereinbart wird.

2. Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

Alle Angebote von DIGICASA AG sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von DIGICASA AG schriftlich bestätigt wurden. Eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Projektbeginn ersetzt die Auftragsbestätigung.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von DIGICASA AG schriftlich bestätigt werden. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrages bedürfen der Zustimmung von DIGICASA AG. DIGICASA AG ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag. DIGICASA AG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Vermessung, 3D-Modellierung, BIM-Modellierung, Planerstellung, Visualisierung und Animation. Die Leistungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erbracht. DIGICASA AG schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung gemäss Auftrag, nicht aber die Verwendbarkeit zu einem darüber hinausgehenden Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

DIGICASA AG ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen. Wird der Auftrag durch den Auftraggeber verzögert oder behindert, insbesondere durch das verspätete Bereitstellen von Informationen, kann DIGICASA AG eine angemessene Vergütungserhöhung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.

3. Fertigstellungs- und Liefertermine, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Teilleistungen

Genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen notwendiger Informationen. Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich die Termine angemessen. DIGICASA AG ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber stellt die zur Abwicklung erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Bilder, Punktwolken) auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung.

4. Leistungserfüllung und Abnahme

Die Leistung gilt mit der Übergabe an den Auftraggeber als erbracht. Die Übergabe erfolgt gemäss Vereinbarung, in der Regel digital (z. B. im PLN-, VWX-, IFC-, RVT-, PDF- oder JPG-Format). Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Daten ohne Vorbehalt verwendet oder innert 10 Tagen keine schriftlichen Mängelrügen erhebt. Subjektive oder gestalterische Beanstandungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. DIGICASA AG ist nicht verpflichtet, Projektdaten über den Auftragszeitraum hinaus aufzubewahren.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Jeder Auftrag an DIGICASA AG ist ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Werken gerichtet ist. Alle erstellten Arbeiten (digital oder in Druckform) unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG). Ohne ausdrückliche Zustimmung von DIGICASA AG dürfen Arbeiten weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung und sind kostenpflichtig. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

DIGICASA AG bleibt Inhaberin sämtlicher Urheber- und Eigentumsrechte an den Quelldaten, Scans und Modellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist fällig, sobald die Leistung übergeben wurde. Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF), spesen- und abzugsfrei, innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verzug ist DIGICASA AG berechtigt, Verzugszinsen von 8 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. DIGICASA AG kann Teilleistungen in Rechnung stellen und Vorauszahlungen verlangen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist DIGICASA AG berechtigt, den vollen Auftragswert (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu verrechnen. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden. Bei Zahlungsverzug kann DIGICASA AG die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einstellen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DIGICASA AG. Der Auftraggeber darf die Arbeiten erst nach vollständiger Bezahlung verwenden. DIGICASA AG ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu Referenzzwecken (z. B. Eigenwerbung, Portfolio) zu nutzen, verpflichtet sich dabei jedoch, keine vertraulichen Projektinformationen oder personenbezogenen Daten offenzulegen.

8. Haftung und Gewährleistung

DIGICASA AG haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Für überlassene Daten oder Vorlagen des Auftraggebers übernimmt DIGICASA AG keine Haftung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Materialien zu übermitteln, deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

Beim Einsatz von Laserscanning-Technologien (LiDAR) oder auch bei Fotogrammetrischen Vermessungen kann es aufgrund von Umgebungsbedingungen, Reflektionen, Abschattungen, Materialeigenschaften oder Geräteeinflüssen zu Messungenauigkeiten kommen. DIGICASA AG führt sämtliche Vermessungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik durch, übernimmt jedoch keine Gewähr für absolute Genauigkeit oder Vollständigkeit der erfassten Daten. Der Auftraggeber anerkennt, dass geringfügige Abweichungen oder Fehlmessungen technisch unvermeidbar sind und keine Mängel im Rechtssinne darstellen. Für Schäden, Folgeschäden oder Mehrkosten, die aus Messungenauigkeiten oder der Verwendung der Messdaten in nachfolgenden Projektphasen (z. B. Planung, Bauausführung) entstehen, haftet DIGICASA AG nicht, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht.

Bei der Erstellung von 2D-Plänen und 3D-Modellen auf Basis von Scan- oder Vermessungsdaten ist DIGICASA AG teilweise gezwungen, technische oder konstruktive Annahmen zu treffen (z. B. zur Verbindung von Bauteilen, Baustrukturen oder verdeckten Elementen). Solche Annahmen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, basierend auf den vorhandenen Informationen, ohne Anspruch auf bauliche oder statische Richtigkeit. DIGICASA AG haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder Mehrkosten, die aus fehlerhaften Interpretationen oder aus der Weiterverwendung der Modelle in Planungs- oder Ausführungsprozessen entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Modelle vor Verwendung im weiteren Projektverlauf eigenverantwortlich zu prüfen und zu verifizieren.

Beanstandungen sind DIGICASA AG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. DIGICASA AG ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beheben.

9. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen der Auftragsabwicklung besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen, die den künstlerischen Stil oder die kreative Umsetzung betreffen, sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungen erfolgen nur gegen zusätzliche Vergütung.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Thun (Schweiz). Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Datenschutz

Der Umgang mit Personendaten erfolgt gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). DIGICASA AG verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von DIGICASA AG.

12. Kontakt

Für weitere Informationen oder Fragen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@digicasa.ch oder telefonisch unter +41 31 810 60 45